In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 24.07.2026 | 7 Ca 465/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 16.07.2026 | 3 Ca 86/26 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 11107,20. |
| 14.07.2026 | 1 Ca 144/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtssteits. 3. Streitwert: EUR 54.117,32 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 04.02.2026 | 4 Ca 173/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 21.07.2026 | 1 Ca 355/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert: EUR 50.000,-- 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 21.07.2026 | 2 Ca 253/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 24.07.2026 | 7 Ca 129/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten
vom 23.03.2026 aufgelöst worden ist. |
| 24.07.2026 | 7 Ca 330/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten
vom 25.09.2025 aufgelöst worden ist |
| 14.07.2026 | 1 Ca 219/25 |
1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 27.03.2025, zugegangen am 28.03.2025, sowohl als fristlose als auch als hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unwirksam ist.
7. Die Widerklage wird abgewiesen. 8. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 80 % und der Kläger 20 %. 9. Streitwert: EUR 16.877,12. 10. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |