Im Beschlussverfahren geht es überwiegend um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und
Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz, z.B. über die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats.
Das Beschlussverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der den Anforderungen einer Klageschrift entsprechen muss. Auch im
Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Gleichwohl empfiehlt sich eine rechtskundige Vertretung. Die
Kosten der anwaltlichen Vertretung des Betriebsrats hat nach § 40 Abs. 2 BetrVG regelmäßig der Arbeitgeber zu tragen.
Der Verfahrensablauf des Beschlussverfahrens gleicht im Wesentlichen dem des Urteilsverfahrens; die
Anberaumung eines Gütetermins steht im Ermessen des Gerichts. Das Gericht ermittelt den Sachverhalt – anders als im
Urteilsverfahren – von Amts wegen. Die Beteiligten haben hierbei aber mitzuwirken. Kommt eine gütliche Einigung nicht
zustande, entscheidet das Gericht durch Beschluss.