Navigation überspringen

Rechtsantragstelle

Was ist die Rechtsantragstelle?

Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragstelle. Das ist ein Angebot für Bürger/innen, die einen Antrag bei Gericht einreichen wollen, ohne eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Die Aufnahme eines Antrags ist kostenlos. 

Falls erforderlich, sollten Sie eine Vertrauensperson zur Rechtsantragstelle mitbringen, die gut Deutsch spricht und für Sie übersetzen kann. Die Rechtsantragstelle hat keine eigenen Dolmetscher/innen.

Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle nehmen Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf. Sie unterstützen Sie dabei, formgerechte Anträge zu stellen und geben Auskunft über den Verfahrensablauf. 

Die Rechtsantragstelle darf Sie rechtlich nicht beraten, d.h. sie darf Ihnen keine Auskünfte zu der Erfolgsaussicht Ihrer Klage oder Ihres Antrags geben. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sofern Sie Mitglied sind, sowie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Sofern Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss die Klage innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung (Zugang) bei Gericht eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig an das Arbeitsgericht.

Wie kann die Rechtsantragstelle Sie unterstützen? 

1. Sie möchten persönlich zur Rechtsantragstelle kommen

Bitte bringen Sie alle für Ihren Antrag wichtigen Unterlagen mit, z.B.
• Arbeitsvertrag
• Kündigungsschreiben
• Lohnabrechnung(en)
• Überstundenaufstellung

Bei Zahlungsansprüchen ist eine bereits vorbereitete Auflistung hilfreich. Wenn Sie eine Zahlung einklagen möchten, werden Sie nach der Berechnung gefragt. Sofern Sie nicht ein Schriftstück vorlegen, aus dem sich der Betrag ergibt (z.B. Lohnabrechnung), bringen Sie bitte eine Berechnung zum Termin mit.
Wenn keine Unterlagen vorhanden sind, können Anträge trotzdem aufgenommen werden.

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:

Wie Sie die Rechtsantragstelle erreichen, finden Sie hier.

2. Unterstützung im Videotermin

Sie möchten nicht persönlich zu der Rechtsantragstelle kommen, sondern in einem Videotermin Ihre Klage erstellen? 
Ihre Anträge und Erklärungen können -soweit sich ihr konkretes Anliegen für die Bearbeitung vor der virtuellen Rechtsantragstelle eignet- auch per Bild- und Tonübertragung aufgenommen werden.

Dazu benötigen Sie:
● Endgerät mit Mikrofon und Kamera (Notebook, Smartphone etc.)
● stabile Internetverbindung

In eiligen Fällen (etwa drohender Fristablauf) kommen Sie bitte persönlich zur Rechtsantragstelle (siehe oben Punkt 1).
Bei Interesse an einem Videotermin haben Sie hier die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.


3. Klageeinreichung mit Klagevordrucken

Sie möchten ihre Klage selbst beim Arbeitsgericht erheben? Dann finden Sie hier Klagevordrucke und Ausfüllhinweise.

Bitte beachten Sie: Eine Klage kann nicht per E-Mail eingereicht werden.

Häufige Fragen

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.