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Rechtsantragstelle

Dieser Text ist in leichter Sprache geschrieben.
Deshalb spricht man auch von Leicht Lesen.
Leicht Lesen hilft vielen Menschen.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
  • Menschen die nicht so gut lesen können
  • Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen

Was ist die Rechtsantrag-Stelle?

Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantrag-Stelle.
Das ist ein Angebot für Bürgerinnen und Bürger,
die einen Antrag bei Gericht stellen wollen.
Und die keine Hilfe
von einer Anwältin oder einem Anwalt wollen.
Die Rechtsantrag-Stelle hilft dabei,
den Antrag richtig zu schreiben.

Die Rechtsantrag-Stelle hilft beim Schreiben von:

  • Klagen
  • Anträgen
  • anderen Erklärungen

Die Rechtsantrag-Stelle gibt keine Rechts-Beratung.
Das dürfen nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Oder Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbände.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Alle wichtigen Unterlagen für den Antrag
müssen als Kopie mitgebracht werden.

Zum Beispiel:

  • Arbeits-Vertrag
  • Lohn-Abrechnung oder Gehalts-Abrechnung
  • Kündigungs-Schreiben
  • Aufhebungs-Vertrag
  • Überstunden-Aufstellung
  • Krankengeld-Bescheid

Wenn Sie einen Anspruch auf Geld haben,
soll die Höhe des Geld-Betrags genau angegeben werden.

Wie finden Sie die Rechtsantrag-Stellen?

Der Weg zu den Rechtsantrag-Stellen
und die Öffnungszeiten sind auf der Internet-Seite
des entsprechenden Arbeitsgerichts zu finden.

Die Hilfe der Rechtsantrag-Stelle ist kostenlos.
Es gibt keine Dolmetscherinnen oder Dolmetscher.

Prozesskostenhilfe

Was ist die Prozesskosten-Hilfe?

Wenn sich Menschen über etwas streiten,
und den Streit nicht klären können,
können sie vor Gericht gehen.
Zum Beispiel:
Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber
und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,
die sich wegen einer Kündigung nicht einig sind.
Wenn Sie vor Gericht gehen,
nennt man das Rechts-Streit.
Menschen, die über etwas streiten,
werden vor dem Gericht Parteien genannt.
Jeder Mensch kann vor Gericht gehen.
Doch so ein Rechts-Streit kostet viel Geld.
Nicht jeder Mensch hat so viel Geld.
Aber alle Menschen sollen ihre Rechte
vor Gericht einfordern können.
Und sie sollen Ihre Rechte verteidigen können.
Deshalb gibt es die Prozesskosten-Hilfe.

Wann bekommen Sie Prozesskosten-Hilfe?

Die Prozesskosten-Hilfe bekommen Sie:

  • Wenn Sie die Prozesskosten nicht zahlen können.
  • Wenn Sie die Prozesskosten nur zum Teil zahlen können.
  • Wenn Sie die Prozesskosten nur in Raten zahlen können.
  • Wenn das Gericht Ihre Aussichten auf Erfolg für gut hält.

Wenn eine Rechtsschutz-Versicherung oder Ihre Gewerkschaft
die Kosten übernimmt,
haben Sie keinen Anspruch auf Prozesskosten-Hilfe.

Wie bekommen Sie die Prozesskosten-Hilfe?

Um die Prozesskosten-Hilfe zu bekommen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
In diesem Antrag muss der Rechts-Streit
ganz genau erklärt werden.
Auch muss in dem Antrag
die Aussicht auf Erfolg deutlich werden.
Das müssen Sie auch beweisen können.
Bei der Antrag-Stellung
können eine Anwältin oder ein Anwalt helfen.
Oder die Rechtsantrag-Stelle.
Auch muss bei dem Antrag eine Erklärung dabei sein.
In dieser Erklärung müssen Sie angeben,
wie viel Geld Sie haben und wie Sie leben.
Dafür gibt es eine Vorlage,
die müssen Sie ausfüllen.

Was bedeutet es,
wenn Sie Prozesskosten-Hilfe bekommen?

Dann müssen Sie die Prozess-Kosten:

  • Gar nicht zahlen
  • Teilweise zahlen
  • Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zahlen

Wenn Sie nach der Gerichts-Verhandlung mehr Geld haben
als vor der Gerichts-Verhandlung
müssen Sie das 4 Jahre lang melden.
Auch wenn Sie umziehen und wo anders wohnen
müssen sie das gleich melden.
Aber nur,
wenn Sie mehr als 100 €zusätzlich haben.
Dabei ist es egal,
ob Sie nur einmal mehr Geld haben,
oder ob das öfter so ist.
Mehr Geld zu haben bedeutet auch,
weniger an Raten zu zahlen für Kredite.
Melden Sie das nicht,
kann die Prozess-Kosten-Hilfe zurück genommen werden.
Wenn Sie mehr Geld als vor der Gerichts-Verhandlung haben
müssen Sie die Prozess-Kosten zurückzahlen. 
Wenn Sie weniger Geld als vor der Gerichts-Verhandlung haben,
müssen Sie die Prozess-Kosten nicht zurückzahlen. 

Kosten, die Sie an den Gegner zahlen müssen,
zählen nicht zur Prozess-Kosten-Hilfe.

 

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