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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
16.04.2024 5 Ca 217/23

Im Namen des Volkes

 

URTEIL

 

1.     Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.12.2023 nicht beendet wurde.

 

2.     Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die vorsorgliche ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22.12.2023 beendet wurde.

 

3.     Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Area Sales Manager gemäß dem Arbeitsvertrag vom 26.08.2021 zu beschäftigen.

 

4.     Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Januar 2024 € 4.300,00 brutto abzüglich bezogenen Bürgergeldes in Höhe von € 1.778,00 netto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 zu bezahlen.

 

5.     Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Vergütung für den Monat Februar 2024 € 4.300,00 brutto abzüglich bezogenen Bürgergeldes in Höhe von € 1.778,00 netto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2024 zu bezahlen.

 

6.     Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin als Vergütung für den Monat März 2024 € 4.300,- brutto abzgl. bezogenen Bürgergelds in Höhe von € 737,76 zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.042024 zu bezahlen.

 

7.     Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 545,24 an verauslagten Tankkosten zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2024 zu bezahlen.

 

8.     Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 72,18 an verauslagten Tankkosten zu bezahlen.

 

9.     Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

10. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 12% und die Beklagte 88%.

 

11. Streitwert: 26.486,12 EUR.

 

12. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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