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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
22.01.2026 3 Ga 6/25

1. Der Verfügungsantrag wird abgewiesen.

2. Der VKläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 2.400,00.

16.01.2026 7 Ca 101/25

1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 09.09.2025 beendet worden ist.
2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
4. Der Streitwert wird auf 10.500 Euro festgesetzt.

16.01.2026 7 Ca 285/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 14.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.09.2025 nicht aufgelöst worden ist.
4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.10.2025 nicht aufgelöst worden ist.
5. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 7. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 33 % und die Beklagte 67
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 9. Der Streitwert wird auf 96.144 Euro festgesetzt.

16.01.2026
6 Ca 259/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für August 2025 zu bezahlen in Höhe von brutto 2.835,00 EUR.
2. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gegen die Kündigung der Beklagten vom 31.03.2026 wird zurückgewiesen.
3. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Der Streitwert wird auf 11.340 EUR festgesetzt.

16.01.2026 6 Ca 228/25

Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28. Mai 2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzprozess als Bereichsleiter Mobilität (FE IV) weiterzubeschäftigen.
3. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Der Streitwert wird auf 58.996,00 EUR festgesetzt.