Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 16.01.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 228/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28. Mai 2025 nicht
aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzprozess als
Bereichsleiter Mobilität (FE IV) weiterzubeschäftigen.
3. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Der Streitwert wird auf 58.996,00 EUR festgesetzt.