Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (07131 1232-0 oder poststelle@arbgheilbronn.justiz.bwl.de oder crailsheim@arbgheilbronn.justiz.bwl.de).
Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden.