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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Arbeitsgericht Heilbronn ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Arbeitsgerichts Heilbronn.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:

  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
  • Auf der Startseite oben (Bilder-Nachrichten-Karussell) ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird.

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben:

  • Veröffentlichung von Informationen in "Leichte Sprache"
  • Veröffentlichung von Informationen in „Gebärdensprache“
  • Barrierefreie pdfs:
    Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.04.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.03.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:

poststelle@lag.justiz.bwl.de

Telefonisch sind wir für Sie wie folgt zu erreichen:

0711 / 66 85-0

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Beauftrage der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

poststelle@bfbmb.bwl.de

Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Benutzungshinweise

Schriftgröße 

Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.

Download von Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader).

Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Navigationsmöglichkeiten

Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten.

Suche

Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol.
Wenn Sie direkt auf das Lupe-Symbol klicken, gelangen Sie zur erweiterten Suche.

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