Die auswärtigen Kammern Crailsheim des Arbeitsgerichts Heilbronn üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in Teilen des Main-Tauber-Kreis, im Hohenlohekreis (ohne Öhringen und Bretzfeld) und im gesamten Kreis Schwäbisch Hall in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Crailsheim. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die auswärtigen Kammern Crailsheim des Arbeitsgerichts Heilbronn sind im Rahmen ihrer örtlichen
Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Örtlicher Dienstvorstand: |
Richter am Arbeitsgericht |
Örtliche Verwaltungsleiterin: |
Gerichtsamtfrau |