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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
21.10.2026 1 Ca 205/25

1 Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Streitwert: EUR 24.184,95.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.10.2026 1 Ca 459/25

1. Die Klage wird im übrigen abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Streitwert: EUR 16.431,99

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.10.2026 7 Ca 138/26

1. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger für August 2025 Annahmeverzugslohn in Höhe von 3.600 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.09.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger für September 2025 Annahmeverzugslohn in Höhe von 7.100 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger für Oktober 2025 Annahmeverzugslohn in Höhe von 7.100 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.11.2025 zu zahlen.
4. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger für November 2025 Annahmeverzugslohn in Höhe von 7.100 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.12.2025 abzüglich 2.296,32 Euro zu zahlen.
5. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger für Dezember 2025 Annahmeverzugslohn in Höhe von 7.100 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.01.2026 abzüglich 2.870,40 Euro zu zahlen.
6. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger für Januar 2026 Annahmeverzugslohn in Höhe von 4.600 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.02.2026 abzüglich 2.870,40 Euro zu zahlen.
7. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger Nutzungsentschädigung für den Dienstwagen i.H.v. 1.614,58 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.04.2026 zu zahlen.
8. Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten des Klägers auf dessen Konto bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, 10850 Berlin, Versicherungsvertrag Allianz Direktversicherung InvesFlex mit der Vertragsnummer 6/302965/1, Versicherungsnummer 32 457 713 02.500 Euro brutto zu zahlen.
9. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, dem Kläger 17 Urlaubstage für das Jahr 2025 zu gewähren.
10. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
11. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 
12. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
13. Der Streitwert wird auf 144.364,63 Euro festgesetzt.

16.10.2026 6 Ca 182/26

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Streitwert wird auf 37.200 EUR festgesetzt.

15.10.2026 2 Ca 122/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
3. Der Streitwert wird auf 9.240,00 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.10.2026 2 Ca 126/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 
3. Der Streitwert wird auf 76.800,00 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.10.2026 2 Ca 130/26

1 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.04.2026 zum 30.06.2026 nicht aufgelöst werden wird.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 11.039,88 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.10.2026 2 Ca 96/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
3. Der Streitwert wird auf 13.182,18 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.02.2026 4 Ca 173/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.