Zum Inhalt springen

Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
3 Ca 67/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 367,68.

4. Die Berufung wird zugelassen.

18.06.2026 8 Ca 57/26

1. Die Klage wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Kündigung der Beklagten
vom 21. Januar 2026 das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht
fristlos, sondern zum 30. April 2026 beendet hat.

2. Die Kosten des Verfahrens werden von der Klägerin zu 2/3 und von der Beklagten
zu 1/3 getragen.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 9.351,00 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

18.06.2026 8 Ca 113/26

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten
vom 12. Februar 2026 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern über den 31.3.2026 hinaus fortbesteht.

3. Der Beklagte wird verurteilt, für September 2025 3.256,00 EUR brutto nebst Zinsen
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2026 an den Kläger
zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, für Oktober 2025 3.256,00 EUR brutto nebst Zinsen von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2026 an den Kläger zu
zahlen.

5. Der Beklagte wird verurteilt, für Dezember 2025 3.404,00 EUR brutto abzüglich erhaltener 1.000,00 netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 16. Januar 2026 an den Kläger zu zahlen.

6. Der Beklagte wird verurteilt, für Januar 2026 3.256,00 EUR brutto nebst Zinsen von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2026 an den Kläger
zu zahlen.

7. Die Klage wird in Bezug auf die Anträge Ziff. 8 vom 3.3.2026 und Ziff. 5 vom
27,5.2026 abgewiesen.

8. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

9. Der Streitwert wird festgesetzt auf 32.037,00.

10.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.06.2026 5 Ca 267/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22.09.2025, zugegangen am 29.09.2025, nicht aufgelöst worden ist.
  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.02.2026, zugegangen am 16.02.2026, nicht aufgelöst worden ist.
  3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.03.2026, zugegangen am 16.03.2026, nicht aufgelöst worden ist.
  4. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Manager „Lead Engineering Change Management“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter zu beschäftigen.
  5. Im übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
  6. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 11% und die Beklagte 89%.
  7. Streitwert: EUR 87.558,39.
  8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 

 

04.02.2026 4 Ca 173/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.