In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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| 3 Ca 67/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 367,68. 4. Die Berufung wird zugelassen. |
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| 18.06.2026 | 8 Ca 57/26 |
1. Die Klage wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Kündigung der Beklagten 2. Die Kosten des Verfahrens werden von der Klägerin zu 2/3 und von der Beklagten 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 9.351,00 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 18.06.2026 | 8 Ca 113/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern über
den 31.3.2026 hinaus fortbesteht. 3. Der Beklagte wird verurteilt, für September 2025 3.256,00 EUR brutto nebst Zinsen 4. Der Beklagte wird verurteilt, für Oktober 2025 3.256,00 EUR brutto nebst Zinsen von 5. Der Beklagte wird verurteilt, für Dezember 2025 3.404,00 EUR brutto abzüglich erhaltener 1.000,00 netto nebst Zinsen von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 6. Der Beklagte wird verurteilt, für Januar 2026 3.256,00 EUR brutto nebst Zinsen von 7. Die Klage wird in Bezug auf die Anträge Ziff. 8 vom 3.3.2026 und Ziff. 5 vom 8. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 9. Der Streitwert wird festgesetzt auf 32.037,00. 10.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 16.06.2026 | 5 Ca 267/25 |
Urteil
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| 04.02.2026 | 4 Ca 173/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |