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Datum: 29.09.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 283/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 01.10.2025 aufgelöst wurde.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Arbeitsentgelt für Oktober 2025 in Höhe von EUR 1.472,20 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.11.2025 zu bezahlen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Streitwert: EUR 5.888,80.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.