Zum Inhalt springen

Datum: 29.09.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 283/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 01.10.2025 aufgelöst wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Arbeitsentgelt für Oktober 2025 in Höhe von EUR 1.472,20 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.11.2025 zu bezahlen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Streitwert: EUR 5.888,80.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.