In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 25.08.2026 | 1 Ca 387/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Juli 2025 nicht aufgelöst wurde. 2. Auf Antrag der Klägerin wird das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2025 aufgelöst. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung in Höhe von EUR 13.400,00 zu bezahlen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils die Hälfte. 5. Streitwert: EUR 40.200,00. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 21.08.2026 | 7 Ca 111/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 19.02.2026 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als kaufmännische Sachbearbeiterin weiterzubeschäftigen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 5. Der Streitwert wird auf 7.700 Euro festgesetzt. |
| 20.08.2026 | 8 Ca 231/26 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 20.08.2026 | 8 Ca 113/26 |
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für März 2026 2.220,00 EUR brutto nebst |
| 04.02.2026 | 4 Ca 173/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |