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Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 130/26

1. Die Beklagte wird verurteilt die Abmahnung mit Datum 23.01.2026  „Strenge Abmahnung wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflicht“ (Thema: „Nasenbluten“) aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin hat 91% und die Beklagte 9% der Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

5. Der Urteilsstreitwert beträgt EUR 57362,58.