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Datum: 16.01.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 101/25
1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 09.09.2025 beendet worden ist.
2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 10.500 Euro festgesetzt.