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Datum: 16.01.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 259/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für August 2025 zu bezahlen in Höhe von brutto 2.835,00
EUR.
2. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gegen die Kündigung der Beklagten vom 31.03.2026 wird
zurückgewiesen.
3. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Der Streitwert wird auf 11.340 EUR festgesetzt.