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Datum: 16.01.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 285/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom
14.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom
14.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom
30.09.2025 nicht aufgelöst worden ist.
4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom
29.10.2025 nicht aufgelöst worden ist.
5. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 7. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 33 % und die Beklagte 67
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 9. Der Streitwert wird auf 96.144 Euro festgesetzt.