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Datum: 03.09.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 10/26
1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in Dörzbach zu beschäftigen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils hälftig.
3. Der Streitwert wird auf 3.700,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.