Datum: 09.09.2026
Aktenzeichen: 11 Ga 3/26
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 1.066,20.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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