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Datum: 04.09.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 225/26
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 21.04.2026 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenbediener weiterzubeschäftigen.
3. Der Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit wird abgewiesen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Der Streitwert wird auf 14.388,28 EUR festgesetzt.