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Datum: 28.08.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 121/26

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.723,68 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 861,84 Euro vom 03.02.2026 bis 02.03.2026 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.073,68 Euro vom 03.03.2026 bis 19.05.2026 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz aus 1.723,68 Euro seit dem 19.05.2026 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2026 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 5. Der Streitwert wird auf 5.573,68 Euro festgesetzt.