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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
14.07.2026 1 Ca 144/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtssteits.

3. Streitwert: EUR 54.117,32

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

14.07.2026 1 Ca 219/25

1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 27.03.2025, zugegangen am 28.03.2025, sowohl als fristlose als auch als hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unwirksam ist.


2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 32,00 Verpflegungsmehraufwand März 2025 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.04.2025 zu bezahlen.


3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Nutzungsausfall in Höhe von EUR 1.947,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.04.2025 zu bezahlen.


4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von EUR 1.340,27 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2025 zu bezahlen.


5. Die Beklagte wird verurteilt, für den Kläger die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III auszufüllen und an die Bundesagentur für Arbeit zu übersenden.


6. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

7. Die Widerklage wird abgewiesen.

8. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 80 % und der Kläger 20 %.

9. Streitwert: EUR 16.877,12.

10. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.07.2026 1 Ca 355/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Streitwert: EUR 50.000,--

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.07.2026 2 Ca 253/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 16.202,85 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.07.2026 3 Ca 86/26

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 11107,20.

04.02.2026 4 Ca 173/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

24.07.2026 7 Ca 129/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 23.03.2026 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Marketingleiterin weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
5. Der Streitwert wird auf 28.409,04 Euro festgesetzt.

24.07.2026 7 Ca 330/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 25.09.2025 aufgelöst worden ist
2. Der Auflösungsantrag des Klägers wird abgewiesen. 
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.039,27 Euro brutto, abzüglich 1.000,00 Euro zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025
4. Die Widerklage wird abgewiesen. 
5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 ()/0 und die Beklagte 85
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
7. Der Streitwert wird auf 24.879,10 Euro festgesetzt.

24.07.2026 7 Ca 465/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits 
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
4. Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.