In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 04.02.2026 | 4 Ca 173/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird EUR 13.119,12 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.05.2026 | 5 Ca 221/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 9.100,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 1.300,00 brutto seit dem 01.06.2025, auf weitere EUR 2.600,00 brutto seit dem 01.07.2025, auf weitere EUR 2.600,00 brutto seit dem 01.08.2025 und auf weitere EUR 2.600,00 brutto seit dem 01.09.2025 zu zahlen und ordnungsgemäß abzurechnen. 2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 %. 4. Streitwert: EUR 10.745,26. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.05.2026 | 5 Ca 229/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert: EUR 14.721,38. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 21.05.2026 | 3 Ca 41/26 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 3.147,74. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 21.05.2026 | 3 Ca 499/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.11.2025 mit sozialer Auslauffrist zum 30.06.2026 nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Mitarbeiter in der Werkstatt weiterzubeschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 16871,20. |