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Datum: 12.02.2026

Aktenzeichen: 8 Ga 1/26

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 32.500,00 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.