Datum: 05.05.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 202/25
1. Das beklagte Land wird verurteilt, die Abmahnung vom 18.2.2025 aus der Personalakte des beklagen Landes zu entfernen.
2. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Streitwert: EUR 6.000,--.
4. Die Berufung wird zugelassen.
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