Zum Inhalt springen

Datum: 22.10.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 313/26

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 06.07.2026 weder fristlos noch ordentlich endet. 

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 14.07.2026 weder fristlos noch ordentlich endet. 

3. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 

4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 13.023,00