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Datum: 15.10.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 130/26

1 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.04.2026 zum 30.06.2026 nicht aufgelöst werden wird.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 11.039,88 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.