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Datum: 20.08.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 113/26
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für März 2026 2.220,00 EUR brutto nebst
Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.04.2026 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Mai 2026 2.886,00 EUR brutto nebst
Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2026 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Verfahrens werden 1/4 vom Kläger und 3/4 vom Beklagten getragen.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 5.106,00.