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Datum: 24.07.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 330/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten
vom 25.09.2025 aufgelöst worden ist
2. Der Auflösungsantrag des Klägers wird abgewiesen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.039,27 Euro brutto, abzüglich 1.000,00 Euro zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in
Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025
4. Die Widerklage wird abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 ()/0 und die Beklagte 85
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
7. Der Streitwert wird auf 24.879,10 Euro festgesetzt.