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Datum: 24.07.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 129/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 23.03.2026 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Marketingleiterin weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
5. Der Streitwert wird auf 28.409,04 Euro festgesetzt.