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Datum: 16.06.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 267/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22.09.2025, zugegangen am 29.09.2025, nicht aufgelöst worden ist.
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.02.2026, zugegangen am 16.02.2026, nicht aufgelöst worden ist.
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.03.2026, zugegangen am 16.03.2026, nicht aufgelöst worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Manager „Lead Engineering Change Management“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter zu beschäftigen.
- Im übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 11% und die Beklagte 89%.
- Streitwert: EUR 87.558,39.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.