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Datum: 16.06.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 267/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 22.09.2025, zugegangen am 29.09.2025, nicht aufgelöst worden ist.
  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.02.2026, zugegangen am 16.02.2026, nicht aufgelöst worden ist.
  3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.03.2026, zugegangen am 16.03.2026, nicht aufgelöst worden ist.
  4. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Manager „Lead Engineering Change Management“ bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter zu beschäftigen.
  5. Im übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
  6. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 11% und die Beklagte 89%.
  7. Streitwert: EUR 87.558,39.
  8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.