Datum: 21.05.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 41/26
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 3.147,74.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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