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Datum: 21.05.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 41/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 

3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 3.147,74.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.