Datum: 12.05.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 556/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17.12.2024 nicht aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Streitwert: EUR 14.196,75.
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