Zum Inhalt springen

Datum: 12.05.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 556/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der
Beklagten vom 17.12.2024 nicht aufgelöst wurde.


2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


3. Streitwert: EUR 14.196,75.