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Datum: 15.04.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 314/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.05.2025 aufgelöst worden ist.
- Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 30.06.2025 aufgelöst.
- Die Beklagte wird zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von EUR 5.000,00 verurteilt.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 50 % und die Beklagte 50 %.
- Streitwert: EUR 9.705,00.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.