Zum Inhalt springen

Datum: 15.04.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 314/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.05.2025 aufgelöst worden ist.
  2. Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 30.06.2025 aufgelöst.
  3. Die Beklagte wird zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von EUR 5.000,00 verurteilt.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 50 % und die Beklagte 50 %.
  5. Streitwert: EUR 9.705,00.
  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.