Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 10.04.2026
Aktenzeichen: 7 Ga 1/25
1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn — Kammern Crailsheim vom 13.03.2026 wird aufrechterhalten.
2. Der Verfügungskläger trägt die weiteren Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 8.178,14 Euro festgesetzt.