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Datum: 09.04.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 171/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 24.466,56 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.