Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 01.04.2026
Aktenzeichen: 4 Ca 255/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagen vom
19.12.2025 nicht zum 31.01.2026 aufgelöst worden ist.
- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.01.2026 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu unveränderten Bedingungen als Mitarbeiter in der Produktion weiterzubeschäftigen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf EUR 14.992,00 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.