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Datum: 01.04.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 255/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagen vom 19.12.2025 nicht zum 31.01.2026 aufgelöst worden ist.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.01.2026 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu unveränderten Bedingungen als Mitarbeiter in der Produktion weiterzubeschäftigen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  4. Der Streitwert wird auf EUR 14.992,00 festgesetzt.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.