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Datum: 01.04.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 239/25

Urteil

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert wird auf EUR 65.100,00 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.