Datum: 26.03.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 433/25
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 600,00.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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