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Datum: 26.03.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 433/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 

3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 600,00.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.