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Datum: 20.03.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 73/25
1. Das Versäumnisurteil vom 19.09.2025 wird aufrechterhalten.
2. Die Klage wird auch im Übrigen abgewiesen.
3. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
5. Der Streitwert wird auf 44.713,80 Euro festgesetzt.