In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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25.03.2025 | 5 Ca 324/24 | Im Namen des Volkes Urteil
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27.03.2025 | 7 Ca 194/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der
Beklagten vom 26.9.2024, dem Kläger zugegangen am 27.9.2024, aufgelöst worden ist.
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27.03.2025 | 7 Ca 163/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 14.8.2024 weder
außerordentlich noch ordentlich aufgelöst ist. |
27.03.2025 | 8 Ca 663/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 19.12.2024 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits arbeitsvertragsgemäß weiterzubeschäftigen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 80%, der Kläger zu 20%. 5. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 8.400,00. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
26.03.2025 | 1 Ca 165/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf € 54.147,38 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
27.03.2025 | 8 Ca 123/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 735.000,00. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
31.01.2025 | 7 Ca 95/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |