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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Heilbronn zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
27.03.2025 7 Ca 194/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.9.2024, dem Kläger zugegangen am 27.9.2024, aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 7/10, die Beklagte 3/10. 
4. Der Streitwert wird auf 13.600,- € festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


27.03.2025 7 Ca 163/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 14.8.2024 weder außerordentlich noch ordentlich aufgelöst ist.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/8, die Beklagte 7/8.

27.03.2025 8 Ca 663/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 19.12.2024 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits arbeitsvertragsgemäß weiterzubeschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 80%, der Kläger zu 20%.

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 8.400,00.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

27.03.2025 8 Ca 123/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 735.000,00.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

26.03.2025 1 Ca 165/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf € 54.147,38 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.03.2025 5 Ca 324/24

Im Namen des Volkes 

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass das Studienvertrags- und Ausbildungsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 18.09.2024 nicht beendet wird, sondern über den 18.09.2024 hinaus fortbesteht.
  2. Es wird weiter festgestellt, dass das Studienvertrags- und Ausbildungsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 18.09.2024 nicht beendet wird, sondern über den 31.10.2024 hinaus fortbesteht.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
  4. Streitwert: EUR 2.700,00.
31.01.2025 7 Ca 95/24

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 
4. Der Streitwert wird auf 20.383,44 Euro festgesetzt.