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Datum: 27.03.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 663/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 19.12.2024 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits arbeitsvertragsgemäß weiterzubeschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 80%, der Kläger zu 20%.

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 8.400,00.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.