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Datum: 06.03.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 545/24
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.380,90 EUR netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit 19.08.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten werden von der Klägerin zu 35% und vom Beklagten zu 65% getragen.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.119,87 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.