Zum gesundheitlichen Schutz der Besucher der Rechtsantragstelle und der Beschäftigten des Arbeitsgerichts vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bitten wir die Besucher der Rechtsantragstelle um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter folgender Telefonnummer zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Telefonnummer: 07131/1232-0
Wir werden uns telefonisch um Ihre Anfrage kümmern. Falls wir diese nicht bereits telefonisch klären können, vereinbaren wir mit Ihnen einen konkreten Termin.
Bei drohendem Fristablauf, insbesondere bei einem unmittelbar bevorstehenden Ablauf der Klagefrist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, rufen Sie bitte die oben genannte Telefonnummer auch außerhalb der angegebenen Zeiten an.
Die Rechtsantragstelle, die Sie persönlich aufsuchen können ist Dienstag und Donnerstag, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Sollten Sie das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich aufsuchen, müssen Sie gegebenenfalls mit einer längeren Wartezeit oder der Vereinbarung eines weiteren Termins rechnen.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Klagevordruck auszufüllen und uns per Post zu übermitteln. Die Klagevordrucke und weitere Informationen auf unserer Homepage finden Sie hier.
Außerdem können Sie die Vordrucke persönlich im Arbeitsgericht abholen. Sie finden diese im 1. Obergeschoss, Eingangsbereich.
Im Übrigen steht für verschiedene Themenbereiche auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung (Telefonnummer: 030/221911004 bzw. 030/221911005)