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Datum: 13.02.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 444/24
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 7. Juni 2024 nicht aufgelöst worden ist.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4, der Kläger zu 1/4.
- Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 28.253,16.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.