Zum Inhalt springen

Datum: 13.02.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 444/24

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 7. Juni 2024 nicht aufgelöst worden ist.
  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4, der Kläger zu 1/4.
  4. Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 28.253,16.
  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.