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Datum: 19.12.2024
Aktenzeichen: 2 Ca 17/24
1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin in ihrer Funktion als Laborantin nach Gehaltsgruppe T2 des Lohn- und Gehaltstarifvertrag
für NGG Mitglieder der milchbe- und -verarbeitenden Betriebe in Baden-Württemberg zu vergüten ist.
2. Die Kosten trägt die Klägerin zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 24.276.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.