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Datum: 12.12.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 393/24
- Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 18.07.2024 sowie vom 11.09.2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
- Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Der Kläger hat 32% und die Beklagte hat 68% der Kosten zu tragen.
- Der Wert des Streitgegenstandes beträgt EUR 11.100,00.