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Datum: 10.12.2024

Aktenzeichen: 5 Ca 155/24

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.04.2024 noch durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.04.2024 aufgelöst wurde.
  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.04.2024 beendet wurde.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils 50 %.
  5. Streitwert: EUR 16.856,00.

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