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Wegweiser - Kammern Heilbronn

Foto des Arbeitsgerichts Heilbronn


Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Vom Hauptbahnhof Heilbronn:

  •  Zu Fuß ist das Arbeitsgericht in  1,6 km-Entfernung zu erreichen.
  • Mit Bus und Straßenbahn: siehe die Fahrplanauskunft der unter www.efa-bw.de


Von Station Heilbronn Sülmer Tor:

Zu Fuß ist das Arbeitsgericht in 0,5 km-Entfernung zu erreichen.
 

Von der Stadtbahnhaltestelle „Technisches Schulzentrum“:

Zu Fuß ist das Arbeitsgericht in 0,1 km-Entfernung zu erreichen.

Anfahrt mit dem PKW 

Das Arbeitsgericht Heilbronn ist mit dem PKW über die A6 (Ausfahrt  37 Heilbronn/Neckarsulm ) und die A81 (Ausfahrt 11 Heilbronn/Untergruppenbach ) zu erreichen. 

Bitte nutzen Sie die frei verfügbaren Routenplaner (z. B. Google  oder Falk ). 

Parkmöglichkeiten (gebührenpflichtig) 

In der Sichererstraße stehen wenige gebührenpflichtige (Parkscheinautomat) Parkplätze zur Verfügung, die außerhalb der Ferienzeit regelmäßig belegt sind. 

 

Zugang/Parken für Menschen mit Behinderung

Es bestehen behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen Räumen sowie besondere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung (kostenfrei) unmittelbar am Gebäude.

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