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Besuch von Verhandlungen

Das Bild zeigt einen Sitzungssaal.

Öffentlichkeit der Verhandlung

Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.

Besuchergruppen

Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (07131 1232-0 oder poststelle@arbgheilbronn.justiz.bwl.de oder crailsheim@arbgheilbronn.justiz.bwl.de).

Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden. 

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